Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Haushaltsplan wird im wesentlich durch den Baubeschluss für das Bürgerforum bestimmt. Muß Ahlen eine Stadthalle bauen und unterhalten, in der 1000 Leute gleichzeitig bekocht werden können und die konkurrenzfähig zu Münster, Dortmund und Bielefeld sein soll? Geht es hier nicht, wie von der FWG Ahlen immer gefordert, kleiner und feiner?
Die FWG Ahlen hat einen Businessplan für die neue Stadthalle eingefordert aber natürlich nicht erhalten. Bei einem Businessplan handelt es sich um einen Geschäftsplan, der alle relevanten Informationen beinhaltet. In ihm werden alle Rahmenbedingungen näher erläutert, die für die Strategien, Maßnahmen und Ziele relevant sind. Umsatz- und Ertragschancen müssen übersichtlich aufgeführt werden. Marktrecherchen sowie seriöse und nachvollziehbare Kosten- und Erlöszahlen müssen dargestellt werden. Was für jedes Unternehmen unverzichtbar ist stört aber anscheinend CDU und SPD bei ihren größenwahnsinnigen Visionen.
Anträge der freien Träger: Die Stadt Ahlen sollte ein Konzept erarbeiten oder haben indem die nötigen Aufgaben im Jugendhilfe und Sozialbereich aufgeführt sind. Ob bestimmte Aufgaben durch freie Träger übernommen werden sollen oder besser erledigt werden können, müssen Fachleute entscheiden. Es kann aber wohl nicht richtig sein, wenn alle freien Träger direkt für Einzelaufgaben Förderungen der Stadt erhalten sollen, auch weil z.B. Förderprojekte, die vom Land und Bund initiiert wurden, von diesen aber nicht weiter finanziert werden. Leisten wir uns in Ahlen nicht zu viele Doppelstrukturen?
Warum soll das Landschulheim für den Betrieb unterstützt werden, wenn doch nur 2 bis 3 Ahlener Schulklassen dieses noch nutzen wollen. Eine Unterstützung des Betriebes für Auswärtige und private Gruppen kann nicht richtig und rechtens sein.
Grundsätzlich spricht auch der Verzicht auf die Hundesteuer, bei gleichzeitigem Festhalten an den höchsten kommunalen Steuersätzen im Kreis, gegen den Haushaltsplanentwurf.
Wir sehen keine Möglichkeit dem Haushaltsplanentwurf zuzustimmen.