Der Trägerverein Schullandheim Winterberg e.V. hat einen jährlichen Zuschuss von 50.000 Euro ab dem 01.01.2024 beantragt, der nicht auf Ausgaben für Baumaßnahmen beschränkt, sondern ausdrücklich auch für den Betrieb des Schullandheimes verwendet werden soll.
Der jetzige jährliche Zuschuss von 30.000 Euro beschränkt sich ausschließlich auf die bauliche Ertüchtigung des im Eigentum der Stadt befindlichen Gebäudes. Laufende Betriebskosten sind nicht in dem Zuschuss der Stadt enthalten und vorgesehen, da sie haushaltsrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sind.
Warum soll das Landschulheim für den Betrieb unterstützt werden, wenn dieses rechtlich nicht zulässig ist und zudem nur sehr wenige Ahlener Schulklassen das Schullandheim noch nutzen wollen und insgesamt mehr als 2/3 der Besucher Auswärtige sind.
Ahlener Steuergelder sollten doch für Ahlener Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. Auch die Ortsgruppe Ahlen der IGBCE sollte den verantwortungsvollen Umgang der FWG Ahlen mit den städtischen Geldern anerkennen.
Das wünschenswerte tiefe Verständnis für Nachhaltigkeit, das durch den direkten Kontakt zur Natur soziale, emotionale als auch kognitive Fähigkeiten entwickeln lässt, kann sicherlich nicht nur in Winterberg mit Ahlener Steuergeldern erlangt werden.